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   LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04   

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https://dejure.org/2005,7768
LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04 (https://dejure.org/2005,7768)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2005 - 5 Sa 561/04 (https://dejure.org/2005,7768)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 2005 - 5 Sa 561/04 (https://dejure.org/2005,7768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 KSchG; § 1 Abs. 1 KSchG; § 23 KSchG; § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG; § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 626 Abs. 1 BGB
    Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ; Rechtswidrige oder vertragswidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis als verhaltensbedingter Grund; Abmahnung als Ausdruck des Prognoseprinzips und des Ultima-Ratio-Grundsatzes; Verletzung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ; Rechtswidrige oder vertragswidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis als verhaltensbedingter Grund; Abmahnung als Ausdruck des Prognoseprinzips und des Ultima-Ratio-Grundsatzes; Verletzung der ...

  • Judicialis

    StGB § 201; ; StGB § 201 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; KSchG § 4; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung bei Aussagenötigung gegenüber Vorgesetzten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04
    Dies ist bei der verhaltensbedingten Kündigung in der Regel die Abmahnung, die bei allen Pflichtverletzungen in Betracht zu ziehen ist, nicht nur bei Störungen im Leistungs-, sondern auch im Vertrauensbereich, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten handelt und eine Wiederholung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 47 zu II. 5. der Gründe; KR/Etzel, 7. Aufl., § 1 KSchG, Rn. 402; ErfK/Ascheid, § 1 KSchG, Rn. 302).

    Es muss dem Arbeitnehmer bewusst sein, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt (vgl. BAG, 10.02.1999, a.a.O.).

    Ein Sinneswandel vor Kündigungsausspruch, der hier in dem Zugestehen einer unwahren Behauptung liegt, ist grundsätzlich in die Abwägung zugunsten des Arbeitnehmers einzubeziehen (vgl. BAG, 10.02.1999, a.a. O. zu II. 6. der Gründe).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04
    Als verhaltensbedingter Grund ist insbesondere eine rechts- bzw. vertragswidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis geeignet, wobei regelmäßig Verschulden erforderlich ist; die Leistungsstörung muss dem Arbeitnehmer subjektiv vorwerfbar sein (vgl. BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - NZA 1997, 487 zu II. 3. b) der Gründe; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 1 KSchG, Rn. 286, 291).

    Mit der verhaltensbedingten Kündigung soll das Risiko weiterer Vertragsverletzungen ausgeschlossen werden; entscheidend ist, ob sich das vergangene Ereignis auch zukünftig belastend auswirkt (vgl. BAG, 21.11.1996 a.a.O. zu II. 4. a) der Gründe; Bitter/Kiel, RdA 1995, 26, 34 f.; ErfK/Ascheid, a.a.O., § 1 KSchG, Rn. 296).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04
    Der Verdacht muss darüber hinaus dringend sein, d. h., es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der gekündigte Arbeitnehmer die Straftat oder Pflichtverletzung begangen hat (vgl. BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen Nr. 28).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04
    Dann muss es gerade der Verdacht sein, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört oder zu einer unerträglichen Belastung führt (vgl. BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB, Rn. 208 ff.).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04
    Auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Anhörung Wirksamkeitsvoraussetzung (st. Rspr. BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86 - NZA 1987, 699; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB, Rn. 213).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    88) S. Stolz, "Die Zeit" vom 31.3.2005; hier zitiert nach Martin Maties, RdA 2007, 135 Fn. 1.89) S. Gerrit Horstmeier, Generation Praktikum, AiB 2006, 230-234; Martin Maties, Generation Praktikum, RdA 2007, 135-144.90) So ErfArbR/Ulrich Preis, 7. Auflage (2007), § 611 BGB Rn. 205.91) S. LAG Schleswig-Holstein 17.3.2005 - 4 Sa 11/05 - AuA 2005, 431 (Kurzwiedergabe) Volltext in "Juris".
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